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Versorgerwechsel
Warum sich ein Wechsel lohnt
Viele Verbraucher vergleichen regelmäßig Preise und Konditionen für Mobilfunk, Reisen oder Geldanlagen. Beim Strom- oder Gasbezug bleiben hingegen erstaunlich viele Haushalte jahrelang in alten Verträgen hängen. Dabei ist ein Anbieterwechsel heute deutlich einfacher als viele denken – und kann sich finanziell spürbar lohnen. Wer regelmäßig prüft, ob der bestehende Tarif noch passt, vermeidet unnötige Mehrkosten und sichert sich oft bessere Vertragsbedingungen.
Gerade bei Strom und Gas kann ein Wechsel aus der Grundversorgung oder aus einem älteren Tarif zu einer echten Entlastung führen. Vergleichsportale sprechen je nach Region und Verbrauch häufig von möglichen Einsparungen im dreistelligen Eurobereich pro Jahr. Hinzu kommen oft weitere Vorteile: kürzere Laufzeiten, bessere Preisgarantien oder Tarife, die dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen. Auch bei Internet- oder Mobilfunkverträgen lohnt sich übrigens der Blick auf Alternativen, weil sich die Marktbedingungen und Neukundenangebote regelmäßig ändern.
Auch für Vermieter lohnt sich ein regelmäßiger Check der bestehenden Energieverträge – insbesondere dann, wenn sie Strom oder Gas für Allgemeinflächen, Heizungsanlagen oder vermietete Einheiten zentral abrechnen. Wichtig ist dabei die Vertragskonstellation: Läuft der Energievertrag auf den Vermieter, kann er den Anbieter in der Regel frei wählen. Bei direkt auf den Mieter laufenden Verträgen liegt die Entscheidung hingegen beim jeweiligen Haushalt. Gerade bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeeinheiten können gebündelte Abnahmemengen zudem bessere Konditionen ermöglichen. Ein Tarifwechsel kann so nicht nur die eigenen Betriebskosten senken, sondern sich mittelbar auch positiv auf die Nebenkostenabrechnung auswirken.
Unterlagen bereitlegen
Wer wechseln will, sollte zunächst die eigenen Vertragsunterlagen griffbereit haben. Für den Strom- oder Gaswechsel benötigt man in der Regel Postleitzahl, Jahresverbrauch, Zählernummer oder Marktlokations-ID, Kundennummer und den Firmennamen des bisherigen Lieferanten. Diese Angaben finden sich in der Regel auf der letzten Jahresabrechnung oder im bestehenden Vertrag. Wer seine Unterlagen geordnet aufbewahrt, spart später Zeit und vermeidet Rückfragen beim Vergleich oder beim neuen Anbieter.
Wichtig ist auch, den eigenen Verbrauch möglichst realistisch einzuschätzen. Wer zu niedrig oder zu hoch kalkuliert, erhält schnell ein verzerrtes Vergleichsergebnis. Gerade bei Haushalten mit schwankendem Verbrauch lohnt sich deshalb ein Blick auf die Abrechnung des Vorjahres, damit der neue Tarif später auch wirklich zum Bedarf passt.
Tarife richtig vergleichen
Für den Tarifvergleich eignen sich vor allem große Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox. Dort lassen sich Tarife mit wenigen Eingaben nach Verbrauch, Laufzeit, Preisgarantie oder Öko-Kriterien filtern und vergleichen. Wichtig ist allerdings, nicht nur auf den ersten Monatsbetrag zu schauen. Entscheidend sind auch Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Dauer der Preisgarantie, Bonusregelungen, eventuelle Vorauszahlungen und die Frage, ob ein Tarif wirklich zum eigenen Verbrauch passt.
Ein Neukundenbonus kann attraktiv sein, ist aber nur dann sinnvoll, wenn der Tarif auch nach Auslaufen des Bonus noch fair bleibt. Vorsicht ist vor allem bei langen Bindungen, Pakettarifen, Vorkasse oder sehr kurzen Preisgarantien geboten. Besonders wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen dem angegebenen Arbeitspreis und den tatsächlichen Gesamtkosten. Manche Angebote wirken auf den ersten Blick günstig, werden aber durch Grundpreise, eingeschränkte Preisgarantien oder spätere Preisanpassungen teurer als erwartet. Daher lohnt es sich, stets auch das Kleingedruckte zu prüfen und nicht allein auf Werbeaussagen oder Bonusversprechen zu vertrauen.
So läuft der Wechsel
Der eigentliche Wechsel ist in der Praxis meist unkompliziert. Wer einen passenden neuen Tarif gefunden hat, kann in der Regel direkt online wechseln. Häufig erhält der neue Anbieter eine Vollmacht, den alten Vertrag zu kündigen. Bei Strom und Gas übernimmt der neue Lieferant meist auch die Abstimmung mit dem bisherigen Anbieter und dem Netzbetreiber. An Leitungen, Zählern oder der technischen Versorgung ändert sich nichts. Strom und Gas erhält der Verbraucher weiterhin über dasselbe Netz, nur die Rechnung kommt künftig von einem anderen Unternehmen.
Das gleiche Prinzip gilt im Grunde auch bei vielen Internet- und Telefonverträgen: Die technische Infrastruktur bleibt bestehen, nur der Vertragspartner ändert sich. Trotzdem sollten Verbraucher den Wechsel nicht völlig aus der Hand geben. Besonders wenn eine Frist bald endet oder wegen einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht, ist ein Anbieterwechsel oft sinnvoll. Die Kündigung erfolgt in Textform – postalisch oder per E-Mail. Eine Bestätigung ist wichtig und sollte aufbewahrt werden.
Fristen, Rechte und Kontrolle
Zum Wechseltermin sollte außerdem der Zählerstand abgelesen und sowohl dem alten als auch dem neuen Anbieter übermittelt werden. So lassen sich Schätzungen und spätere Korrekturen vermeiden. Auch Screenshots vom Angebot und ein genauer Blick auf die Auftragsbestätigung helfen, wenn es später Unklarheiten gibt: Stimmen Preis, Laufzeit, Bonus und Lieferbeginn?
Rechtlich ist ein Versorgerwechsel grundsätzlich unproblematisch. Niemand muss bei einem Anbieter bleiben, nur weil der Vertrag schon lange besteht. In der Grundversorgung für Strom und Gas gelten meist kurze Kündigungsfristen – in der Regel zwei Wochen. Bei Neuabschlüssen beträgt die Mindestlaufzeit von Strom- und Gasverträgen häufig zwölf Monate, teils auch 24 Monate. Seit den Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2022 dürfen neue Verträge nach der Erstlaufzeit außerdem meist nur noch mit einer Frist von maximal vier Wochen gekündigt werden.
Wer also rechtzeitig vergleicht, hat meist die größere Auswahl an günstigen Tarifen, Boni und flexiblen Vertragsbedingungen. Sobald ein Vertrag ausläuft oder sich automatisch verlängert, verschlechtern sich die Konditionen oft. Frühzeitiges Prüfen erhöht daher die Chance auf einen Tarif mit niedrigerem Preis, besserer Laufzeit oder passenderen Bedingungen. Auch Preiserhöhungen können ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Online oder telefonisch geschlossene Verträge lassen sich zudem in vielen Fällen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Kündigung und Lieferantenwechsel dürfen keine zusätzlichen Gebühren nach sich ziehen.
Regelmäßig prüfen lohnt sich
Tarifwechsel sind vielen Verbrauchern zwar lästig, können mit einem festen Rhythmus aber zur Routine werden. Wer sich zwei bis drei Monate vor Vertragsende darum kümmert, hat meist die besten Karten. Das gilt nicht nur für den Bezug von Strom und Gas, sondern auch für Internet, Mobilfunk und Versicherungen. Ein fester Prüfzeitpunkt im Kalender hilft, nicht erst dann aktiv zu werden, wenn der Vertrag bereits automatisch verlängert wurde oder eine Preiserhöhung ins Haus flattert. So lassen sich teure Altverträge vermeiden und die laufenden Kosten besser steuern.
Astrid Zehbe
Chefredakteurin